iPads

Schüler*innen-iPads 
Informationen zur Nutzungsüberlassung
Zum Ende des 1. Schulhalbjahres werden die Schüler*innen-iPads über ein Leihsystem an unserer Schule verteilt. Nach Unterzeichnung der "Vereinbarung zur Ausleihe von digitalen Endgeräten" erhält jedes Kind ein Tablet mit Ladekabel der Firma Apple, eine Tastaturhülle sowie einen Reißverschlussbeutel zum Schutz vor Feuchtigkeit. Darin befinden sich die schulinternen Regeln im Umgang mit iPads und die personenbezogenen IT-Zugangsdaten. Über unsere Tipps-und-Tricks-Videos können die Schüler*innen etwas über ihre neuen Arbeitsgeräte lernen.

Häufige Fragen und Antworten zur Nutzungsüberlassung finden sie in den FAQs zu den Schüler*innen-iPads der Senatorin für Kinder und Bildung (SKB). Die Initiative klicksafe stellt zudem umfangreiche Materialien rund um das Thema Medien für Eltern und Schüler*innen in verschiedenen Sprachen zur Verfügung.

Antworten auf häufig gestellte Fragen von Eltern zum Einsatz der Schüler*innen-iPads finden sie hier:
  • Warum ist YouTube für Grundschüler*innen gesperrt?

    Besorgte Eltern haben darauf hingewiesen, dass YouTube zwar nicht als App auf den iPads für Grundschüler*innen vorhanden sei, aber trotz wirksam aktivierter Jugendschutzfilter aufgerufen werden könne.


    Wir haben unverzüglich reagiert und YouTube auf den Geräten der Grundschulen gesperrt.


    Damit werden aber auch die vielen im Bildungskontext wertvollen Inhalte blockiert, die wir Lehrkräften und Schülern nicht vorenthalten möchten. Über den dauerhaften Umgang mit diesem Problem möchten wir mit allen Beteiligten in die Diskussion gehen, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Dazu wird die Senatorin für Kinder und Bildung zu Beginn des neuen Jahres eine Arbeitsgruppe einrichten, zu der selbstverständlich auch der Zentral-Elternbeirat eingeladen wird.


    Gerade Vor- und Grundschulkinder benötigen Begleitung, wenn sie sich im Internet bewegen. In der Schule ist diese Begleitung durch Lehrkräfte und pädagogisches Personal gegeben. Da, wo Eltern die Begleitung zu Hause nicht sicherstellen können, empfehlen wir das Passwort für das heimische WLAN auf den iPads zu löschen, sodass die Geräte vom Internet getrennt werden. Lernapps wie ANTON sind, dank der Lizenzen, die wir aus diesem Grund erworben haben, auch offline nutzbar.


    Grundsätzlich gilt, dass pädagogische Probleme nur begrenzt technisch gelöst werden können. Die Sicherheit der iPads im heimischen WLAN lässt sich aber durch geeignete Maßnahmen erhöhen. Beispielsweise lassen sich erweiterte Jugendschutzfunktionen und auch die Dauer der Internetnutzung bei den meisten gängigen Routern für bestimmte Geräte aktivieren.

  • Wer haftet bei Schäden am schulischen Tablet oder Verlust?

    Die Eigentümer*in der Tablets, die Senatorin für Kinder und Bildung (SKB), haftet bei Schäden am Tablet, sofern die Besitzer*in sachgemäß mit dem Endgerät umgegangen ist.

  • Darf mein Kind das schulische Gerät mit nach Hause nehmen?

    Ja, die schulischen Tablets dürfen auch mit nach Hause genommen werden.

  • Werden Daten über das Nutzungsverhalten meines Kindes erhoben?

    Nein. Lehrkräfte bekommen keinerlei Informationen über die Nutzung der Geräte. Davon ausgenommen sind Lernapps, die Lehrkräften beispielsweise eine Rückmeldung über den Lernstand oder bearbeitete Aufgaben geben. Innerhalb des Schulnetzwerks können Lehrkräfte die iPads ihrer Schüler*innen über die Classroom-App steuern und sich beispielsweise die Bildschirminhalte anzeigen lassen. Die Administratoren der SKB und vom Schul-Support-Service (S3) können die Geräte über das Mobile Device Management sperren, updaten oder zurücksetzen. Sie können Geräteinformationen, wie den verfügbaren Speicher oder die Betriebssystemversion, sehen. Sie können zudem App-Installationen vornehmen und sehen, welche Apps installiert wurden. Auf Inhalte, wie z.B. erstellte Dokumente, Fotos oder den Browserverlauf haben sie keinen Zugriff. Grundsätzlich sind die Administratoren zur Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen Dritten keinerlei Auskunft geben.

  • Werden die schulischen Daten oder Aktivitäten aufgezeichnet?

    Nein, es werden nur systemrelevante Informationen dokumentiert, aber keine Aktivitäten o. Ä. aufgezeichnet. Die von der Software jamf (ehemals ZuluDesk) erhobenen Informationen können eingesehen werden.

  • Wie wird mein Kind bei der Verwendung des Internets vor unangemessenen Inhalten geschützt?

    Unangemessene Inhalte werden bestmöglich durch einen zentral verwalteten Filter gesperrt, der regelmäßig aktualisiert wird.

  • Was tue ich, wenn ich zu Hause nicht über eine geeignete Internetverbindung verfüge?

    Derzeit ist eine gemeinsame Lösung mit der Telekom in Planung. Bestimmte Funktionen des iPads erlauben auch offline-Anwendungen. Beim Erwerb von landesweiten Lizenzen wird ebenfalls auf eine offline-Verfügbarkeit geachtet.

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