Schul-FAQs

Schul-FAQs

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.

FAQs zu Notfällen und Krankheiten

  • Wie erreiche ich die Schule im Notfall?

    Sollten Sie Ihr Kind während der Unterrichtszeit erreichen müssen, wenden Sie sich bitte an das Schulsekretariat. Die Telefonnummer erfahren Sie auf der Seite Kontakt.

  • Was tun, wenn ich mit meinem Kind während der Unterrichtszeit zum Arzt muss?

    Arzt- und Zahnarztbesuche sind nach Möglichkeit außerhalb der Schulzeit vorzunehmen. Manchmal lässt sich dies nicht einhalten. Kündigen Sie den anstehenden Arztbesuch bitte vorab beim Klasenteam an. Lassen Sie außerdem vom behandelnden Arzt eine Bescheinigung ausstellen, die belegt, weshalb ein Besuch während der Schulzeiten notwendig ist. Geben Sie diese Bescheinigung bei der Klassenleitung ab.

  • Was tun bei Läusebefall?

    Kein schönes Thema, aber treffen kann es jeden, unabhängig von persönlicher Sauberkeit. Sollten Sie lebende Läuse oder Nissen bei Ihrem Kind feststellen, suchen Sie bitte umgehend einen Arzt auf und rufen Sie in der Schule an, um den Läusebefall mitzuteilen. Nur so können wir eine weitere Verbreitung vermeiden.

  • Was tun, wenn mein Kind erkrankt?

    Bitte benachrichtigen Sie uns am Krankheitstag bis 08:00 Uhr, indem Sie im Sekretariat anrufen. Sobald Ihr Kind wieder gesund ist, geben Sie ihm bitte eine schriftliche Entschuldigung mit. Legen Sie diese Entschuldigung bitte in die Postmappe, um sicherzustellen, dass sie beim Klassenteam ankommt.

  • Wie ist die Regelung bei extremen Wetterlagen?

    Extreme Wetterlagen wie z. B. Orkan, Sturm, Schneeverwehungen oder Glatteis treten manchmal in unerwarteter Stärke auf. Sie werden zwar durch Wettervorhersagen in der Regel rechtzeitig angekündigt, es lässt sich jedoch oft nur schwer beurteilen, wie sie sich zu verschiedenen Zeiten in den einzelnen Stadtgebieten auswirken.


    Achten Sie auf den Wetterbericht

    Die zuständigen Behörden haben keine Möglichkeit, Maßnahmen für einzelne Kinder oder Gruppen zu treffen. Die Mitverantwortung für den Schulweg bzw. den Weg zum Kindergarten kann den Eltern nicht abgenommen werden. Bei Verdacht auf Sturm, starken Schneefall oder Glatteis

    • lesen Sie bitte den Wetterbericht in der Zeitung
    • hören Sie den Wetterbericht der lokalen Radiosender 

    Begleiten Sie Ihr Kind

    Bei angekündigten Windstärken 7 bis 8 und einzelnen Böen bis Stärke 10 ist in den letzten Jahren keine besondere Gefährdung bekannt geworden. Dies schließt jedoch nicht aus, dass in einzelnen Fällen die Wege (z.B. durch Bauzäune, Plakatwände, herabfallende Äste) bereits gefährlich sein können. Auch der Umfang von Schneeverwehungen und die Bildung von Glatteis können in den einzelnen Stadtteilen und Straßen sehr unterschiedlich sein. 

    Begleiten Sie bei Ankündigung von Sturm, Schneefällen mit Schneeverwehungen und Glatteis nach Möglichkeit kleine Kinder auf ihrem Weg zur Schule oder zum Kindergarten.


    Behalten Sie Ihr Kind zu Hause oder holen Sie es ab

    Bei Windstärken über 9 und 10 mit orkanartigen Böen Stärke 11 und mehr können stürzende Pappdächer, Dachziegel, Zäune, Bäume u.a. eine große Gefahr bedeuten, Schneeverwehungen können den Weg für jüngere Kinder unbegehbar machen und den öffentlichen Personenverkehr zum Erliegen bringen. Vergleichbares gilt bei plötzlichem Glatteis. Behalten Sie deshalb 

    • bei angekündigten starken Stürmen  mit orkanartigen Böen, 
    • bei starkem Schneefall und 
    • bei gefährlichem Glatteis 

    kleinere Kinder und in Zweifelsfällen auch größere zu Hause. Die Schule und der Kindergarten werden Ihre verantwortungsbewusste Entscheidung respektieren. Im Zweifelsfall geht Sicherheit vor Unterricht. 

    Die Behörden werden besondere Hinweise über späteren Unterrichtsbeginn, teilweisen und völligen Unterrichtsausfall, teilweise oder völlige Einstellung der Beförderung bremischer Schüler mit Schulbussen, über Notdienst in Kindertagesheimen u.a. über die lokalen Radiosender bekannt geben. 

    Holen Sie Ihr Kind im Falle eines bei Tage einsetzenden Unwetters möglichst zu den normalen Schlusszeiten des Unterrichts oder des Kindergartens/Kindertagesheimes ab.


    Wenn es mal länger dauert...

    Wenn im Laufe des Tages extreme Wetterverhältnisse eintreten, kann es erforderlich werden, dass die Kinder nicht zur gewohnten Zeit entlassen werden. Sie bleiben vor allem dann länger in der Schule oder im Kindergarten/Kindertagesheim, wenn in absehbarer Zeit mit einer Beruhigung der Wetterlage zu rechnen ist. 

    Gegebenenfalls wird eine Information über die lokalen Radiosender bekannt gegeben werden.


    Im Fall von Smog

    In Fällen einer anhaltend hohen Luftbelastung (Smog) wird die bremische Bevölkerung über die lokalen Radiosender informiert. Danach kann zum Schutz der Gesundheit der Schülerinnen und Schüler der Unterricht an den öffentlichen Schulen im Lande Bremen ausfallen. Bei Bekanntgabe der Alarmstufen während der Unterrichtszeit wird der planmäßige Unterricht zu Ende geführt. 

    Von hohen Luftbelastungen sind Menschen, die an Atemwegserkrankungen wie Asthma, chronischer Bronchitis oder an Herz-Kreislauf-Erkrankungen leiden und kleine Kinder besonders betroffen. Gesundheitlich gefährdete Personen sollten sich nach Möglichkeit in geschlossenen Räumen aufhalten und unnötige körperliche Anstrengungen vermeiden. 

    Im Falle einer anhaltend hohen Luftbelastung (Smog) ist es Ihnen freigestellt, Kinder mit Erkrankungen der Atemwege zu Hause zu behalten.


     


FAQs zum Schulalltag

  • Wie viele Klassenlehrer*innen gibt es pro Klasse?

    An der Schule an der Oslebshauser Heerstraße gibt es für jede Klasse ein festes Team aus einem/einer Lehrer:in und einem/einer Pädagog:in, siehe auch Gesichter der Schule. Die Klasse wird also von zwei Personen betreut.

  • Kann ich mein Kind vom Unterricht beurlauben?

    Aufgrund der gesetzlich geregelten Schulpflicht sind Beurlaubungen nur bei zwingenden Gründen möglich, beispielsweise bei Beerdigung nahestehender Angehöriger. Sie müssen diese Beurlaubung rechtzeitig schriftlich beantragen. Für einzelne Stunden beantragen Sie die Beurlaubung bitte bei der Klassenleitung, bei längerer Fehlzeit bitte bei der Schulleitung. Bitte beachten Sie, dass eine Beurlaubung vor oder im Anschluss von Ferien nicht möglich ist.

  • Von wann bis wann geht der Unterricht?

    Bei uns findet der Unterricht montags bis freitags von 8 Uhr morgens bis 15 Uhr nachmittags statt.

    Alle Kinder dürfen morgens (wenn die Ampel grün zeigt) 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn ihr Klassenzimmer aufsuchen. 

  • Gibt es Hausaufgaben?

    Nein, in der Regel bekommen die Schüler:innen keine Hausaufgaben für zu Hause auf. Übungsaufgaben werden bei uns während der Schulzeit unter der fachkundigen Hilfe unserer Pädagog:innen erledigt. Somit haben die Kinder täglich ab 15 Uhr Freizeit, die sie zu Hause oder in unseren Nachmittagsangeboten verbringen können.

  • Was ist die "Postmappe"?

    Jedes Kind erhält ab der ersten Klasse eine Postmappe, die verschließbar ist und täglich im Ranzen mitgeführt wird. Über die Postmappe findet die Kommunikation zwischen Schule und Eltern statt. Um auf dem Laufenden zu bleiben, sollten alle Eltern deshalb abends einen Blick in die Postmappe werfen. Umgekehrt können Eltern die Postmappe ebenfalls nutzen, um den Pädagog:innen etwas mitzuteilen. Mit der Postmappe lassen sich beispielsweise im Anschluss an die Krankheit eines Kindes schriftliche Entschuldigungen an das Klassenteam übermitteln.

  • Wo finde ich verlorengegangene Sachen?

    Jeder vergisst mal etwas! Kann man die Jacke, die Turnschuhe, die Brotdose, die Mütze oder den Fahrradschlüssel in der Nähe der Klasse nicht finden, kann man in unserer Fundkiste im Eingangsbereich nachschauen.

  • Wo hole ich mein Kind nach der Schule ab?

    Wenn Sie Ihr Kind von der Schule abholen, warten Sie bitte vor der Schule und gehen nicht auf den Schulhof. Sollten Sie mit dem Auto kommen, parken Sie nicht direkt vor der Schule und achten bitte auf die Sicherheit aller Schulkinder.

  • Was ist der "Bremen Pass"?

    Der „Bremer Pass“ soll allen Kindern, unabhängig vom Verdienst ihrer Eltern, Teilhabe am kulturellen und gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Wenn Sie einen „Bremer Pass“ für Ihr Kind besitzen, zeigen Sie diesen bitte im Sekretariat vor. Sollten Sie nach Ablauf einen neuen Pass erhalten, zeigen Sie diesen unserer Sekretärin frühzeitig erneut vor.

  • Was sind Nachmittagsangebote?

    Zum regulären Unterricht (08 Uhr - 15 Uhr) bieten wir an jedem Tag von 15 Uhr - 16 Uhr die Möglichkeit, an verschiedenen interessanten Nachmittagsaktivitäten teilzunehmen. Die Teilnahme an den Angeboten ist freiwillig, nach der Anmeldung jedoch jeweils für ein halbes Jahr verpflichtend. Unsere Nachmittagsangebote ergänzen den Unterricht auf vielfältige Weise. Den Kindern wird durch die Zusammenarbeit mit u.a. außerschulischen Partnern die Möglichkeit einer interessengeleiteten Freizeitgestaltung aufgezeigt, die Schule als Mittelpunkt des Schulviertels erlebt und als Anlaufstelle für vielfältige Aktivitäten der Kinder etabliert. Unsere Schule soll nicht nur als Lern- sondern auch als Lebensort wahrgenommen werden. 

    Die Teilnahme an den Nachmittagsangeboten ist kostenfrei. Die Abmeldung von einem Nachmittagsangebot ist am gleichen Tag bis 12 Uhr im Sekretariat vorzunehmen.


    Hier können Sie sich darüber informieren, welche Nachmittagsangebote wir im aktuellen Schulhalbjahr anbieten.

  • Wie viele Kinder gibt es im Schnitt pro Klasse?

    Die Regelzahl liegt pro Klasse bei 22 Kindern.

  • An wen kann ich mich bei klasseninternen Anliegen wenden?

    Bei inhaltlichen, organisatorischen oder kindbezogenen Fragen können Sie sich an das jeweilige Klassenteam wenden. 


    Sollten Sie Anliegen haben, die Sie nicht direkt mit dem Klassenteam besprechen möchten, können Sie gerne die in der Klasse gewählten Elternvertreter*innen kontaktieren.


FAQs zum Unterricht

  • Was sind Eltern-Kind-Sprechtage?

    Die Eltern-Kind-Sprechtage finden zwischen Pädagog*innen, Eltern und Kindern in Einzelterminen statt und dienen dazu, Eltern und Kinder bezüglich der individuellen Lernentwicklung auf dem neuesten Stand zu halten. Sie sind ein wichtiger Bestandteil des Feedbacks der Schule ans Elternhaus und sind deshalb verpflichtend. Die aktuellen Termine zu den Lernentwicklungsgesprächen finden Sie in unserem Terminkalender.

  • Welche Schulregeln bestehen?

    Unter Mitwirkung aller Kinder und Pädag*innen ist eine Hausordnung für das Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulhof ausgearbeitet worden. Jede Klasse hat außerdem eigene Klassenregeln aufgestellt, die in den Klassenräumen aushängen. Die Einhaltung der Regeln und das tägliche Bemühen darum sind die Voraussetzung für ein friedliches Miteinander im Schulleben.

  • Wie sehen die Zeugnisse aus?

    Seit dem Schuljahr 2015/16 sind für alle Grundschulen im Land Bremen die Zeugnisse als kompetenzorientierte Leistungsrückmeldung, kurz: KompoLei verbindlich eingeführt.

    KompoLei-Zeugnisse beziehen sich ganz direkt auf die im Jahr 2004 von der Kultusministerkonferenz bundesweit festgelegten Bildungsstandards für die Fächer Deutsch und Mathematik.


    Für diese beiden Fächer gibt es in den Zeugnissen ein Raster, aus dem hervorgeht, welche Kompetenzen das Kind erworben hat. Die Leistungen in den anderen Fächern werden in Textform dokumentiert.

FAQs zur Verpflegung

  • Was gibt es heute zum Mittagessen?

    Den aktuellen Speiseplan finden Sie auf unserer Startseite.

  • Wann findet das Mittagessen statt?

    Bei uns wird zwischen 12.15 und 13.30 Uhr zu Mittag gegessen. Da die Platzkapazität unserer Mensa begrenzt ist, haben die Klassenstufen 1/2 und 3/4 eine andere Essenszeit. So kommt es nicht zu Schlangen an der Essensausgabe. Zudem können die Kinder selbst entscheiden, wann sie innerhalb ihrer Kinderzeit essen gehen; manche möchten erst Energie loswerden und spielen, andere erst essen und anschließend spielen.

  • Wie kann ich Feedback zum Mittagessen geben?

    Die Ernährung unserer Schüler*innen liegt uns sehr am Herzen, denn nur, wer sich gut ernährt, kann auch konzentriert am Unterricht teilnehmen. Mit unserem Caterer sprechen wir regelmäßig über die Qualität der Mahlzeiten und über Wünsche bezüglich der Menüauswahl. 

    Ihr Feedback zum Mittagessen können Sie uns gerne per Mail zukommen lassen. So tragen Sie zur kontinuierlichen Qualitätsverbesserung bei.

  • Was gebe ich meinem Kind zum Frühstück mit?

    Vor der 1. Pause frühstücken die Kinder gemeinsam in ihren Klassen. Damit Ihr Kind körperlich fit und leistungsfähig ist, achten wir auf ein gesundes, möglichst ausgewogenes Frühstück.


    Wir empfehlen:

    • Zum Trinken eignen sich Mineralwasser, ungesüßter Tee oder stark verdünnte Saftschorlen (also keine fertigen Schorlen oder Eisteegetränke, je „bunter" ein Getränk, desto ungesünder!)
    • Zum Essen eignen sich frisches Obst oder Gemüse und Vollkornbrot oder Vollkornbrötchen mit Käse, Frischkäse, Kräuterquark oder Wurst.
    • Abgepackte Fertigprodukte gehören nicht in die Frühstücksdose (z.B. Croissants, süße Brötchen, Müsliriegel. Sie sind oft sehr fett und/ oder süß)
    • Verzichten Sie bitte auch auf Schokoladenriegel, süße Trinkpäckchen, Puddding, Nuss-Nougat-Creme und andere zuckerhaltige Sachen. Für die Zahngesundheit ist ein zuckerfreier Vormittag empfehlenswert.

FAQs zur Ferienbetreuung

  • Besteht die Möglichkeit einer Betreuung in den Ferien?

    Eine Ferienbetreuung findet in den Osterferien, in den Herbstferien, in den Weihnachtsferien ab 2. Januar bis Unterrichtsbeginn und bis zu drei Wochen in den Sommerferien statt. Keine Betreuung wird angeboten in der Woche zwischen Weihnachten und Neujahr und während einer Schließzeit von drei Wochen in den Sommerferien. Die Schließzeit in den Sommerferien legen die Schulen bis zum 20.12. eines Jahres fest.

    Die Betreuungszeit in den Ferien umfasst bis zu acht Stunden täglich von montags bis freitags, soweit es sich um Arbeitstage handelt. Die Ferienbetreuung erfolgt als Gruppenangebot an einem Schulstandort im Stadtteil, sofern mindestens 15 Kinder für die Ferienbetreuung an diesem Standort angemeldet werden. Pro Gruppe werden höchstens 25 Schüler*innen aufgenommen.

    Werden an einem Standort weniger als 15 Kinder für die Ferienbetreuung angemeldet, wird den Schüler*innen ein Betreuungsplatz in einer anderen Ganztagsgrundschule angeboten oder es wird in Kooperation mit einem Träger der Jugendhilfe eine Betreuung in einer anderen Tagesbetreuungseinrichtung in der Region sichergestellt.

  • Bis wann kann ich mein Kind für die Ferienbetreuung anmelden?

    Für die Ferienbetreuung ist eine verbindliche Anmeldung durch die Eltern bis zum 31. Januar für das ganze Kalenderjahr in der besuchten Schule erforderlich. 

  • Wer kann die Ferienbetreuung in Anspruch nehmen?

    Für die Ferienbetreuung können nur Ganztagsschüler*innen der jeweiligen Ganztagsschule angemeldet werden, deren alleinerziehende Erziehungsberechtigte oder beide Erziehungsberechtigte in den jeweiligen Ferien oder während des jeweiligen Schuljahres erwerbstätig sind oder sich in einer Ausbildung oder Umschulung befinden und deshalb während der Betreuungszeit regelmäßig abwesend sind.

    Stehen weniger Plätze zur Verfügung, als fristgerechte Anmeldungen vorliegen, so entscheidet das Los. Sind drei Wochen vor Beginn der jeweiligen Ferien noch Plätze in der Ferienbetreuung frei, so können auch verfristet angemeldete Ganztagschüler*innen und nachrangig auch Halbtagsschüler*innen der jeweiligen Ganztagsschule aufgenommen werden. Über die Aufnahme von Härtefällen entscheidet die Senatorin für Kinder und Bildung.

  • Wie viel kostet die Ferienbetreuung?

    Die Ferienbetreuung ist kostenpflichtig. Die Kosten werden in einer Entgeltordnung festgelegt.

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